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   LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10   

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LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10 (https://dejure.org/2010,21603)
LAG Bremen, Entscheidung vom 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10 (https://dejure.org/2010,21603)
LAG Bremen, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 2 TaBV 5/10 (https://dejure.org/2010,21603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsverfassungsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers bei Einsatz von Leiharbeitnehmern; Berücksichtigung von Aufstockungsbegehren und Verlängerungsverlangen bereits beschäftigter Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers bei Einsatz von Leiharbeitnehmern; Berücksichtigung von Aufstockungsbegehren und Verlängerungsverlangen bereits beschäftigter Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Bremen, 11.03.2010 - 3 TaBV 24/09

    Betriebsverfassungsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers bei Einsatz von

    Auszug aus LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10
    Der vorliegende Sachverhalt ist weit gehend identisch mit dem "Cook and Chill-Fällen", die bislang vom Landesarbeitsgericht Bremen überwiegend zu Gunsten des Betriebsrates entschieden worden sind (vgl. LAG Bremen, Beschlüsse vom 11.03.2010 - Az.: 3 TaBV 24/09, vom 17.11.2009 - Az.: 1 TaBV 7/09, vom 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09, vom 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09, vom 04.11.2009 - 2 TaBV 15/9).

    Die 3. Kammer des LAG hat hierzu in seinem Beschluss vom 11.03.2010 zu einer personellen Maßnahme im Küchenbereich zur Abdeckung eines Personalengpasses im Dezember 2008 ausgeführt (3 TaBV 24/09):.

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10
    Das Bundesarbeitsgericht hatte bislang verschiedentlich zum Verfahren nach § 99 BetrVG bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern geäußert (BAG, 23.01.2008 - Az: 1 ABR 74/06; vom 25.01.2005 - Az: 1 ABR 61/03; vom 16.06.1998 - Az: 61/97).

    Aus der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.01.2005 (Az.: 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung) ergibt sich das jedenfalls nicht.

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 84/87

    Rechtswirksamkeit von qualitativen Besetzungsregelungen

    Auszug aus LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10
    Ihre Regelung im Individualvertrag wäre zwar nicht im naturwissenschaftlichen Sinne unmöglich, sie würde aber wegen "evident sachlogischer Unzweckmäßigkeit ausscheiden", weil eine einheitliche Regelung auf betrieblicher Ebene unerlässlich ist (BAG, Beschluss vom 17. Juli 1997 - Az. 1 ABR 3/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG Betriebsnormen; BAG, Beschluss vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP Nr. 46 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen).

    So hat das BAG etwa in seiner Entscheidung vom 26. April 1990 (- 1 ABR 84/87 - BAGE 64, 368 = AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ) die Besetzungsregeln in den Tarifverträgen der Druckindustrie als Betriebsnormen angesehen.

  • BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87

    Befristung des Arbeitsvertrags nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    Auszug aus LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10
    Ihre Regelung im Individualvertrag wäre zwar nicht im naturwissenschaftlichen Sinne unmöglich, sie würde aber wegen "evident sachlogischer Unzweckmäßigkeit ausscheiden", weil eine einheitliche Regelung auf betrieblicher Ebene unerlässlich ist (BAG, Beschluss vom 17. Juli 1997 - Az. 1 ABR 3/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG Betriebsnormen; BAG, Beschluss vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP Nr. 46 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen).

    Als Betriebsnormen in Betracht gezogen werden etwa neben Skalen für die Beschäftigung einer bestimmten Höchstzahl von Lehrlingen oder sonstigen Arbeitnehmergruppen auch Regelungen, die sich insofern auf die Zusammensetzung der Belegschaft beziehen, als sie das quotenmäßige Verhältnis von befristet und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern festlegen (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG, Beschl. vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10
    Das Merkmal der Offensichtlichkeit erfordert eine grobe, ohne weiteres ersichtliche Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeiten für eine alsbaldige Durchführung der Maßnahme, wobei von dem Zeitpunkt der Entscheidung des Arbeitgebers, nicht aber von der nachträglichen Beurteilung der Situation auszugehen ist (vgl. BAG Beschluss vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; BAG Beschluss vom 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10
    Das Merkmal der Offensichtlichkeit erfordert eine grobe, ohne weiteres ersichtliche Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeiten für eine alsbaldige Durchführung der Maßnahme, wobei von dem Zeitpunkt der Entscheidung des Arbeitgebers, nicht aber von der nachträglichen Beurteilung der Situation auszugehen ist (vgl. BAG Beschluss vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; BAG Beschluss vom 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10
    Das Bundesarbeitsgericht hatte bislang verschiedentlich zum Verfahren nach § 99 BetrVG bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern geäußert (BAG, 23.01.2008 - Az: 1 ABR 74/06; vom 25.01.2005 - Az: 1 ABR 61/03; vom 16.06.1998 - Az: 61/97).
  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 3/97

    Betriebsnorm und tarifliche Arbeitszeitverkürzung

    Auszug aus LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10
    Ihre Regelung im Individualvertrag wäre zwar nicht im naturwissenschaftlichen Sinne unmöglich, sie würde aber wegen "evident sachlogischer Unzweckmäßigkeit ausscheiden", weil eine einheitliche Regelung auf betrieblicher Ebene unerlässlich ist (BAG, Beschluss vom 17. Juli 1997 - Az. 1 ABR 3/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG Betriebsnormen; BAG, Beschluss vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP Nr. 46 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen).
  • BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung zu untertariflichen Bedingungen

    Auszug aus LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10
    Als Betriebsnormen in Betracht gezogen werden etwa neben Skalen für die Beschäftigung einer bestimmten Höchstzahl von Lehrlingen oder sonstigen Arbeitnehmergruppen auch Regelungen, die sich insofern auf die Zusammensetzung der Belegschaft beziehen, als sie das quotenmäßige Verhältnis von befristet und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern festlegen (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG, Beschl. vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10
    Diese Rechtsfolge kann nur eintreten, wenn zuvor der Arbeitgeber den Betriebsrat ordnungsgemäß unterrichtet hat (BAG, Beschluss vom 28.01.1986 - Az. 1 ABR 10/84 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.02.2009 - 7 ABR 61/07

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 486/86

    Vorruhestand in Chemieindustrie

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 676/94

    Schließung der Geschäftsstellen am Silvestertag

  • LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09

    Unbegründeter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur befristeten Einstellung im

  • LAG Bremen, 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09

    Informationspflichten der Arbeitgeberin bei personeller Maßnahme; unbegründeter

  • LAG Saarland, 19.11.2008 - 2 TaBV 5/08
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